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VG Freiburg, 17.12.2001 - 1 K 384/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88
Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG
Auszug aus VG Freiburg, 17.12.2001 - 1 K 384/01
Die Antragstellerinnen sind als Ausländer zu behandeln, denn es steht nicht fest, dass sie Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind (§ 1 Abs. 2 AuslG; zur Notwendigkeit der förmlichen Feststellung der Eigenschaft als Deutscher vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33; Beschl. v. 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 -, InfAuslR 1990, 297-298). - BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines …
Auszug aus VG Freiburg, 17.12.2001 - 1 K 384/01
Die Antragstellerinnen sind als Ausländer zu behandeln, denn es steht nicht fest, dass sie Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind (§ 1 Abs. 2 AuslG; zur Notwendigkeit der förmlichen Feststellung der Eigenschaft als Deutscher vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. August 1984 - 2 BvR 845/84 -, NVwZ 1985, 33; Beschl. v. 9. August 1990 - 2 BvR 1782/88 -, InfAuslR 1990, 297-298). - BVerwG, 12.09.2001 - 5 B 36.01
Zulässigkeit der gerichtlichen Feststellung des Verlassens des Ausreisegebiets im …
Auszug aus VG Freiburg, 17.12.2001 - 1 K 384/01
Die insoweit von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 12.09.2001 - 5 B 36.01-) und des VGH Bad.-Württ. (Beschl. v. 27.03.2001 - 6 S 565/00 -) stützen die Auffassung des Bevollmächtigten der Antragstellerinnen nicht, denn die dort wiedergegebenen Ausführungen zur beschränkten Bindungswirkung eines Aufnahmebescheides bzw. eines Vertriebenenausweises beziehen sich nicht auf die hier gegebene Konstellation.